Tätigkeitsfelder

Die Begründung einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zunächst einmal eine emotionale Entscheidung. Diese zieht jedoch rechtliche Folgefragen nach sich, zu denen wir Sie als Notare beraten und ggf. auch vertragliche Regelungen vorschlagen.

Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf die Notwendigkeit und die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen. Im Rahmen unserer Beratung ermitteln wir gerne mit Ihnen gemeinsam, ob im Hinblick auf Ihre konkrete Lebenssituation und auf Ihren geplanten Ehetyp eine vertragliche Vereinbarung erforderlich ist oder ob die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind. Oftmals (z.B. bei Unternehmerehen) ergibt sich konkreter Gestaltungsbedarf, den wir sodann in eine rechtlich tragfähige Vereinbarung zwischen den Ehegatten umsetzen.

Scheitert eine Ehe, stehen wir Ihnen gerne für die Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Verfügung. Gegenstand ist neben einer Regelung von allgemeinen Scheidungsfolgen (Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich) in vielen Fällen auch die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Dies betrifft etwa die gemeinsame erworbene Immobilie sowie die darauf lastenden Schulden. Durch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine lange und teure Auseinandersetzung vor dem Scheidungsrichter vermieden werden. Auch hier beraten wir Sie unparteilich und neutral.

Auch wenn Sie nicht verheiratet sind und in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ergibt sich oftmals Beratungs- und Gestaltungsbedarf. Fragen ergeben sich etwa beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie oder der Geburt eines gemeinsam Kindes.