Tätigkeitsfelder

Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Team gerne bei sämtlichen notariellen Tätigkeitsbereichen, die die Gründung, Umgestaltung und Führung Ihres Unternehmens betreffen.

Schon bei der Gründung von neuen Gesellschaften beginnt unsere betreuende Tätigkeit für die Beteiligten. Hier geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform für die Gründer. Wir beraten Sie gerne und kompetent und stellen Ihnen die rechtlichen Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen vor. Auch beim Entwurf eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrages von Kapitalgesellschaften unterstützen wir Sie gerne. Danach stellen wir Ihnen zügig die zur Gründung Ihrer Gesellschaft erforderlichen Entwürfe (Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung) zur Verfügung und stellen nach der Beurkundung einen zeitnahen Vollzug im Handelsregister sicher.

Auch im Anschluss an die Gründung betreuen wir Sie und Ihre Gesellschaft gerne weiter und stehen für sämtliche notariellen Tätigkeiten zu Ihrer Verfügung. Wir unterstützen Sie vor allem bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen und deren Vollzug im Handelsregister. Hierzu zählen vor allem der Wechsel in der Geschäftsführung oder im Vorstand, Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen, Änderungen der Geschäftsanschrift sowie die Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften. In diesen Bereichen stehen wir Ihnen als kompetente Berater zur Verfügung und stellen Ihnen die erforderlichen Entwürfe zeitgerecht zur Verfügung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz. Gerne beraten und betreuen wie Sie bei Verschmelzungen, Formwechseln, Ausgliederungen und Abspaltungen.

Schließlich werden wir für Sie beim Verkauf- oder der Übertragung von Gesellschaften oder Gesellschaftsbeteiligungen tätig. Wir entwerfen gerne einen Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechenden Vertragsentwurf. Gerade bei der Unternehmensnachfolge beraten wir Sie unter Berücksichtigung der sich ergebenden Schnittstellen zum Erb- und Steuerrecht.

Bei sämtlichen Tätigkeiten arbeiten wir selbstverständlich gerne und vertrauensvoll mit Ihren rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern zusammen.