Tätigkeitsfelder

Die Vorstellung, wie es wäre, wenn man aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr für sich selbst sprechen kann, ist bereits sehr unangenehm. Hinzu kommen auch persönliche und rechtliche Fragen: Wer soll für mich sorgen? Wie kann ich verhindern, dass vom Gericht ein fremder Dritter mit meiner finanziellen Betreuung betraut wird? Wie kann ich sicherstellen, dass auch meine Vorstellungen im Zusammenhang mit medizinischer Sterbebegleitung berücksichtigt werden?

Für solche Fragestellungen können bereits im Vorfeld Anordnungen für den Vorsorgefall getroffen werden: So kann durch Einräumung einer General- und Vorsorgevollmacht grundsätzlich verhindert werden, dass das Gericht eine fremde Person zum Betreuer bestimmt. Derjenige, der als Bevollmächtigter genannt ist, kann dann umfassend rechtlich für den Vollmachtgeber sprechen. Zumeist handelt es sich dabei um dieselbe nahe stehende Person, die auch die persönliche Fürsorge übernehmen soll, etwa den Ehepartner oder ein Kind. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht kann gewährleistet werden, dass die persönliche Pflege und die rechtlichen Entscheidungsbefugnisse bei derselben Person liegen.

Eine Vorsorgevollmacht kann auch privatschriftlich, d.h. ohne Mitwirkung des Notars erstellt werden. Hierfür sind unzählige Formulare sowohl im Internet als auch in einschlägigen Broschüren zu finden. Jedoch können solche Formulare seltenst eine Beratung durch den Notar als fachkundigen Rechtsberater ersetzen. Zudem ist selbst für den Fall, dass das Formular den Sachverhalt trifft und ordnungsgemäß ausgefüllt ist, noch nicht bewiesen, dass der Unterzeichnende im Zeitpunkt der Formularausfüllung auch wirklich geschäftsfähig war und dass die Unterschrift echt ist. All diese Fragen sind bei notarieller Beurkundung zweifelsfrei geklärt. Gerade die mit einer Vorsorgevollmacht verbundene umfassende Vertretungsmacht an einen Dritten, macht eine umfassende Beratung durch uns als Notare erforderlich. Wir erörtern mit Ihnen in einem umfassenden Beratungsgespräche sehr gerne die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten einer Vorsorgevollmacht.

Ein in letzter Zeit in der Presse mit großem Interesse verfolgter Bereich notarieller Betreuung ist die sogenannte Patientenverfügung. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der konkreten Formulierung Ihres Willens. Für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann nämlich durch eine Patientenverfügung bereits im Vorfeld bestimmt werden, was passieren soll, wenn das Leben unabwendbar zu Ende geht oder aber dem Betroffenen nicht mehr als lebenswert erscheint. Die Patientenverfügung ist dabei die juristische Antwort auf unerwünschte Begleiterscheinungen medizinischen Fortschritts („Sterbeverlängerung durch Apparatemedizin“). Klargestellt werden muss jedoch, dass in Deutschland keine Art der Sterbehilfe zulässig ist.