Tätigkeitsfelder

Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Team gerne bei sämtlichen Rechtsgeschäften in Bezug auf Immobilien.

Wir beraten und unterstützen Sie als neutrale Rechtsberater gerne beim Kauf- und Verkauf einer Immobilie. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob es um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung geht oder ob Sie eine Immobilie zu Kapitalanlagezwecken erwerben oder veräußern. Den Entwurf eines Kaufvertrages stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.

Beim Immobilienkaufvertrag besteht unsere wichtigste Gestaltungsaufgabe darin, sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber vor Risiken aus dem Geschäft zu schützen. Anders als für uns als Notare sind solche Verträge für viele Beteiligte nicht alltäglich, sondern haben wegen ihrer Komplexität und der damit regelmäßig verbundenen großen finanziellen Bedeutung eine herausgehobene Stellung. Dementsprechend gestalten wir auch das Beurkundungsverfahren. Unsere Aufgabe als Notar ist es daher, neben einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und einer reibungslosen Abwicklung dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten trotz der bisweilen schwer verständlichen Juristensprache den Umfang und den Inhalt des Vertrages und den Ablauf des Vollzugs erfassen können. Hierzu dienen neben dem Verlesen der gesamten Urkunde vor allem die umfangreichen Erklärungen durch uns als Notare während der Beurkundungsverhandlung. Wesentliches Augenmerk legen wir dabei darauf, dass keiner der Parteien eine so genannte „ungesicherte Vorleistung“ erbringt, d.h. einseitig eine Leistung erbringt, der kein Gegenwert oder ein Sicherungsmittel gegenübersteht. Hierbei beschränkt sich die Betreuung durch den Notar auf rechtliche Beratung; in die wirtschaftliche Entscheidung der Parteien kann und darf sich der stets neutrale Notar nicht einmischen.

Selten kann der Käufer den vereinbarten Kaufpreis aus seinem liquiden Vermögen erbringen. Daher ist in der Regel erforderlich, dass der Käufer ein Darlehen in Anspruch nimmt; die Bank verlangt hierfür regelmäßig eine Absicherung durch ein Grundpfandrecht. Die Bestellung eines solchen Grundpfandrechts bedarf unserer Mitwirkung als Notar. Anlässlich der Beurkundung beraten und belehren wir Sie als Kreditnehmer umfassend. Auch im Rahmen der Löschung von Grundpfandrechten nach der Rückzahlung des Darlehens unterstützen wir Sie gerne.

Gerne stehen wir Ihnen auch in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechtes (WEG) als kompetente Berater zur Verfügung. Wir unterstützen Sie etwa bei der Aufteilung Ihrer Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum und beraten Sie schon im Zusammenhang mit der Erstellung der Aufteilungspläne sowie bei der Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Durch eine auf Ihre individuelle Situation angepasste Teilungserklärung und eine zügige Abwicklung mit dem Grundbuchamt stellen wir eine reibungslose Aufteilung Ihrer Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum sicher. Selbstverständlich betreuen wir Sie auch nach der erfolgten Teilung gerne weiter. Wir unterstützen Sie insoweit bei später erforderlich werdenden Änderungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Schließlich stehen wir Ihnen auch bei sämtlichen anderen Grundstücksangelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Bestellung und Eintragung von Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten in das Grundbuch
  • Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs- und Wegerechte)
  • Vorbereitung und Beurkundung von Grundstücksvollmachten
  • Grundbuchberichtigungen nach dem Tod des Grundstückseigentümers