Tätigkeitsfelder

Als Notare sind wir unparteiliche und unabhängige Rechtsberater aller Beteiligten. Daraus folgt, dass wir nicht Vertreter einer Partei sind, mithin keine einseitigen Interessenvertreter sind. Vielmehr achten wir darauf, dass der Wille aller Beteiligten klar und unzweideutig Eingang in unsere Urkunden findet und dass Irrtümer und Zweifel bei den Beteiligten vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Geht es darum, die Interessen eines Beteiligten gegen den Widerstand eines anderen durchzusetzen, ist richtiger Ansprechpartner typischerweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Gilt es hingegen alleine oder gemeinsam mit anderen Beteiligten eine rechtlich tragfähige Lösung zu finden, beraten und unterstützen wir als Notare Sie gerne. Insoweit werden wir vor allem in den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und der persönlichen Vorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) für Sie tätig. Im Rahmen eines Beratungsgespräches gilt es zunächst, gemeinsam den regelungsbedürftigen Sachverhalt zu ermitteln, um im Anschluss daran gemeinsam mit allen Beteiligten eine für das konkrete Anliegen rechtlich zutreffende Lösung zu finden.

In vielen Fällen wird unsere Beratung dazu führen, dass wir für Sie den Entwurf einer Urkunde erstellen, die sodann beurkundet oder beglaubigt wird. In diesem Fall ist unsere Beratung in den für die Beurkundung oder Beglaubigung anfallenden Kosten enthalten. Für unsere fundierte Beratung entstehen Ihnen also keinerlei Mehrkosten.

Bei einer Beurkundung ist es die Aufgabe des Notars, den Beteiligten den vollständigen Text der Urkunde zu verlesen. Das Verlesen der Urkunde ist für uns dabei mitnichten eine bloße Formalie, die möglichst schnell abgehandelt wird. Hierdurch soll vielmehr zum einen gewährleistet werden, dass sämtliche Beteiligte von dem Inhalt der Urkunde Kenntnis erlangen und sich mit deren Inhalt tatsächlich auseinandersetzen und vertraut machen. Zum anderen wird sichergestellt, dass der Notar seine Aufklärungs- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten wahrnimmt. Die Wahrnehmung dieser Pflichten stellt oftmals den wesentlichen Kern der Beurkundungsverhandlung dar. Der Notar hat dabei vor allem die Aufgabe, unerfahrenen und ungewandten sowie juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten die oftmals juristisch nicht einfachen Problemstellungen zu erläutern und hierdurch sicherzustellen, dass diese verstanden werden. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst und nehmen uns für die Beurkundung Ihres Anliegens gerne die hierfür erforderliche Zeit.